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CE-Norm

Die CE-Norm harmonisiert die Vorschriften innerhalb der EU und ermöglicht den freien Warenverkehr. Geräte mit CE-Kennzeichnung sind in definiert gestörter Umgebung funktionsfähig und beeinträchtigen die Funktion anderer Geräte nicht, soweit diese den gleichen Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der CE-Vorschriften muß bei jeder Geräteserie durch die entsprechende Messung und eine Konformitätserklärung bestätigt werden können.
Für unsere Produkte bedeutet dies:
Einhaltung der Vorschriften für
Unser hauseigenes Meßlabor kann seit Jahren die leitungsgebundenen Messungen durchführen. Messungen nicht leitungsgebundener Störaussendung und Einstrahlfestigkeit werden in externen Meßlabors durchgeführt.
Wir unterscheiden im Sinne der CE-Kennzeichnung:
Stand alone Geräte:
Sie müssen den oben beschriebenen Vorschriften entsprechen und mit den CE-Zeichen versehen sein. z.B.: Laborstromversorgungen, Elektronische Lasten, Frequenzwandler usw..
Einbaunetzgeräte:
Geschlossene Bauweise (Gehäuse oder Kassetten)
Diese Geräte entsprechen durch geeignete Maßnahmen z.B.: Filter, Aufbau,
Berührungsschutz den CE-Vorschriften.
Einbaugeräte unserer Produktpalette, die das CE-Zeichen tragen:
Offene Bauweise (open frames, Steckkarten usw.)
Diese Geräte können den Forderungen nach EMV und Berührungsschutz nur bedingt gerecht werden. Gleichwohl können sie jedoch in einer Gesamtanlage, welche z.B. Netzfilter, Abdeckung oder Gehäuse umfaßt, den Vorschriften genügen. Als Einzelkomponente können sie das CE-Zeichen nicht tragen. Eine Herstellererklärung über Spannungsfesigkeit oder eingehaltene Normen kann ausgestellt werden.
Für unsere Produkte bedeutet dies:
Einhaltung der Vorschriften für
- Störfestigkeit und Störaussendung wobei in beiden Fällen zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen (magnetische Felder, elektrostatische Entladungen) Störungen unterschieden wird.
Diese Begriffe sind auch unter der Bezeichnung "EMV" bekannt. - Sicherheitsvorschriften (Niederspannungsrichtlinien)zum Schutz des Anwenders und dem Umfeld
Unser hauseigenes Meßlabor kann seit Jahren die leitungsgebundenen Messungen durchführen. Messungen nicht leitungsgebundener Störaussendung und Einstrahlfestigkeit werden in externen Meßlabors durchgeführt.
Wir unterscheiden im Sinne der CE-Kennzeichnung:
Stand alone Geräte:
Sie müssen den oben beschriebenen Vorschriften entsprechen und mit den CE-Zeichen versehen sein. z.B.: Laborstromversorgungen, Elektronische Lasten, Frequenzwandler usw..
Einbaunetzgeräte:
Geschlossene Bauweise (Gehäuse oder Kassetten)
Diese Geräte entsprechen durch geeignete Maßnahmen z.B.: Filter, Aufbau,
Berührungsschutz den CE-Vorschriften.
Einbaugeräte unserer Produktpalette, die das CE-Zeichen tragen:
- Serie GTN, GTL (primär getaktete Stomversorgung)
- Serie EG (linear geregelte Stromversorgung)
- Serie GW, GWN, GWL (DC/DC Wandler)
Offene Bauweise (open frames, Steckkarten usw.)
Diese Geräte können den Forderungen nach EMV und Berührungsschutz nur bedingt gerecht werden. Gleichwohl können sie jedoch in einer Gesamtanlage, welche z.B. Netzfilter, Abdeckung oder Gehäuse umfaßt, den Vorschriften genügen. Als Einzelkomponente können sie das CE-Zeichen nicht tragen. Eine Herstellererklärung über Spannungsfesigkeit oder eingehaltene Normen kann ausgestellt werden.





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