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zentro-elektrik

RoHS, WEEE (ElektroG)

Mit dem Elektrogesetz (ElektroG) wurden die beiden EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) umgesetzt.

Produktkategorie
Zentro-Elektrik ist Hersteller von elektronisch geregelten Stromversorgungen und elektronischen DC-Lasten.

Umsetzung der RoHS-Richtlinie
Unsere gesamten Produktionseinrichtungen und Produktionsprozesse sind geeignet, RoHS-konforme Produkte herzustellen.

Damit entsprechen unsere Produkte der RoHS-Richtlinie gemäß 2002/95/EG

Unsere Labornetzgeräte und elektronischen DC-Lasten fallen bis auf weiteres unter die in § 5 der Richtlinie aufgeführten Ausnahmen für Geräte der Kategorie 9 „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“.

Obwohl unsere Labornetzgeräte und DC-Lasten der Produktkategorie 9, Überwachnungs- und Kontrollinstrumente’ zugeordnet sind und somit die RoHS-Konformität nicht zwingend vorgeschrieben ist, werden wir auch die Produktion dieser Produkte RoHS-konform umstellen.

Terminplan:
Der Erstliefertermin für RoHS konforme Produkte ist abhängig von Lagerbeständen und der Verfügbarkeit RoHS-konformer Bauelemente. Auf Anfrage kann unser Vertrieb exakte Auskünfte über Verfügbarkeit und Liefertermin RoHS-konformer Produkte erteilt. Spätester Erstliefertermin für RoHS konforme Produkte ist der 01.07.2006.

Umsetzung der WEEE-Richtlinie
Die von Zentro-Elektrik in Verkehr gebrachten Produkte sind lt. Überprüfung der Produktpalette und einer Beurteilung nach sämtlichen zur Verfügung stehenden Veröffentlichungen der Stiftung-EAR und des BMU vom Anwendungsbereich der WEEE Richtlinie des ElektroG ausgenommen (§2Abs.1, Satz 1 ElektroG).

  • Es werden keine Privatkunden beliefert – die Kunden sind wie Zentro-Elektrik Unternehmen.

  • Die Produkte sind keine eigenständigen Geräte: sie werden als Komponenten in industrielle Großanlagen eingebaut, sind also „Teil einer ortsfesten Anlage“


Labornetzgeräte und elektronische DC-Lasten werden in der Regel ortsfest als Teil einer Messeinrichtung verwendet. Daher muss auch für diese Geräte keine Registrierung vorgenommen werden.